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Häufige Fragen von Fachpersonen
Wer kann sich bei Buchknacker anmelden?
Bei Buchknacker können sich ausschliesslich Personen mit Dyslexie/Legasthenie oder mit einer anerkannten Lesestörung nach ICD-10 (F81.0) anmelden. Für die Anmeldung ist eine Kopie der offiziellen Bestätigung der Dyslexie nötig. Bei Kindern und Jugendlichen ist diese vom schulpsychologischen Dienst oder einer anderen vom Kanton oder von der Gemeinde anerkannten Abklärungsstelle verfasst. Da die Abklärung nicht in allen Kantonen und bei allen Kindern gleich abläuft, ist die Anmeldung auch mit der Kopie einer offiziellen Anordnung einer sonderpädagogischen Massnahme möglich, worin die Lesestörung explizit erwähnt wird.
Aus rechtlichen Gründen können sich nicht anmelden:
- Kinder, die aus anderen Gründen Leseschwierigkeiten haben, selbst wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf ausgewiesen ist
- Kinder mit einer isolierten Rechtschreibstörung nach ICD-10 (F81.1)
- Fremdsprachige Kinder zum Erlernen der deutschen Sprache
Warum können sich Kinder mit anderen Leseschwächen nicht anmelden?
Buchknacker ist ein Angebot der SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte. Art. 24c des Urheberrechtes (URG) erlaubt es der SBS, behindertengerechte Bücher für Menschen mit einer Seh- oder Lesestörung ohne Rückfrage bei Autoren und Verlagen zu produzieren. Im Urheberrecht wird nur die Dyslexie als Lesestörung anerkannt.
Wer meldet das Kind an?
Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre ist das Einverständnis der Eltern notwendig. Die Anmeldung für Buchknacker erfolgt daher durch die Eltern.
Welche Unterlagen müssen die Eltern einschicken?
Um ein Kind bei Buchknacker anzumelden, senden die Eltern folgende Unterlagen ein:
1. Anmeldeformular
Das Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt und von den Eltern unterschrieben sein.
2. Bestätigung der Dyslexie
Es ist aus rechtlichen Gründen notwendig, eine offizielle Bestätigung der Dyslexie bzw. Lesestörung mitzuschicken. Das kann sein:
- Kopie der Bestätigung der Abklärungsstelle (schulpsychologischer Dienst oder andere offiziell anerkannte Abklärungsstelle)
- Kopie der offiziellen Anordnung einer sonderpädagogischen Massnahme, worin die Lesestörung explizit erwähnt ist
Die Ausleihe von Büchern bei Buchknacker ist bis 18 Jahre kostenlos.
Wie muss die Bestätigung aussehen?
Eine spezielle Buchknacker-Bestätigung ist nicht notwendig. Die Kopie einer vorhandenen Bestätigung der Dyslexie reicht aus. Sie muss enthalten:
- Name und Adresse des Kindes
- Unterschrift der abklärenden Person
- Bestätigung, dass das Kind Dyslexie hat oder aufgrund der Lesestörung von der öffentlichen Hand durch eine sonderpädagogische Massnahme (z.B. Therapie) unterstützt wird.
Die Bestätigung muss auf dem offiziellen Briefpapier der Abklärungsstelle bzw. der zuständigen Behörde ausgestellt sein.
Warum braucht es eine Bestätigung der Dyslexie?
Buchknacker ist ein Angebot der SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte. Die SBS untersteht zwei Gesetzen, die für Buchknacker relevant sind. Gestützt auf Art. 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) erhält die SBS als Organisation der privaten Invalidenhilfe finanzielle Beiträge des Bundes. Die finanziellen Beiträge sind mit der Auflage verbunden, nur Personen mit einer Seh- oder Lesestörung zu bedienen. Art. 24c des Urheberrechtsgesetzes (URG) erlaubt es der SBS, behindertengerechte Bücher ohne Rückfrage bei Autoren und Verlagen zu produzieren. Im Gegenzug verpflichtet es die SBS, diese behindertengerechten Bücher ausschliesslich Menschen mit einer Seh- oder Lesestörung abzugeben.
Aus beiden Gesetzen resultiert die Notwendigkeit, bei der Anmeldung für Buchknacker eine offizielle Bestätigung der Lesestörung (Dyslexie) mitzuschicken.
Kann ich als Lehrperson oder Schule Bücher ausleihen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Die Ausleihe bei Buchknacker ist an rechtliche Bedingungen gebunden. Eine davon ist, dass das Login für die Ausleihe nur direkt und persönlich an Kinder und Erwachsene mit Dyslexie vergeben werden darf.
Sie können auch ohne Anmeldung im gesamten Buchsortiment stöbern. Bei jedem Hörbuch gibt es eine Hörprobe. So ist es möglich, Bücher für ein Kind auszuwählen oder zu empfehlen.
Als Fachperson können Sie ausserdem ein Berater-Login bestellen, um Buchknacker besser kennenzulernen. Mit dem Berater-Login lassen sich einige Testbücher online abspielen und herunterladen.
Nachdem sich ein Kind für Buchknacker angemeldet hat, besteht die Möglichkeit, in der Therapiestunde direkt mit dem Login des Kindes ein Buch für das Kind auszuleihen. Das Buch ist jedoch immer und ausschliesslich für die persönliche Nutzung der angemeldeten Person, weshalb es auch mit einem individuellen Wasserzeichen versehen ist.
Dürfen auch Erwachsene mit Dyslexie Buchknacker nutzen?
Ja. Buchknacker bietet ein breites Buchsortiment auch für Erwachsene mit Dyslexie. Dem Anmeldeformular ist die Kopie der Bestätigung der Dyslexie durch eine Abklärungsstelle beizulegen. Erwachsene können sich für die Bestätigung an das Schweizerische Epilepsie-Zentrum in Zürich oder an Universitäts- und Kantonsspitäler wenden. Ab 18 Jahren kostet der Jahresbeitrag für die Ausleihe CHF 60.-.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Buchknacker ist ein Angebot der SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte. Gestützt auf Art. 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) erhält die SBS finanzielle Beiträge des Bundes. Der Bund behält sich vor, jederzeit überprüfen zu können, ob die Unterstützungsbeiträge auch wirklich nur berechtigten Personen zugutekommen. Im Falle einer solchen Überprüfung muss die SBS dem Bundesamt für Sozialversicherung die Namen der Empfänger bekannt geben. Ansonsten werden die Namen und Adressen streng vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
Wie kann man Bücher abspielen?
Die Informationen dazu, wie Hörbücher und E-Books auf den verschiedenen Geräten abgespielt werden können, finden Sie unter Hilfe.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie unter Hilfe.